Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:
Wegfall der Praxisgebühr zum 1 Januar 2013
Durch den Wegfall der Praxisgebühr sind einige Patienten verunsichert, ob sie weiterhin Überweisungen benötigen.
Das Überweisungsverfahren ist von dem Wegfall der Praxisgebühr unberührt
Es gelten die bisherigen Regelungen des Bundesmantelvertrages (§24 BMV-Ä)
Sinn der Überweisungen
Das Übeweisungsverfahren soll unter anderem dazu beitragen Mehrfachbehandlungen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Es stellt sicher, dass ich als Hausarzt auch über die Ergebnisse der Diagnostik und Therapie unterrichtet werde.
Ergänzungen
Auf der Überweisung können auch Hinweise zur Vorgeschichte, Unverträglichkeiten oder auch Medikamente benannt werden, damit sich der weiterbehandelnde Kollege ein umfassendes Bild von Ihnen machen kann. Diese Maßnahmen dienen nur zur Ihrer Sicherheit.
Sollten Sie Fragen zum Überweisungsverfahren haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Informationszentrale gegen Vergiftungen | 0228 - 19 240 |
Kassenärztlicher Notfalldienst | 116117 |